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Transportschaden

Fehlerhafte Lieferung und Transportschaden

Fehlerhafte Lieferung
Die Versandkosten werden nach individueller Absprache erstattet, wenn die Ware beschädigt bei Ihnen angekommen ist, Mängel aufweist oder nicht der bestellten Ware entspricht.

Fehlende Artikel
Wenn auf der Rechnung aufgeführte Artikel in der Sendung nicht enthalten sind, kann dies daran liegen, dass diese Artikel nicht sofort verfügbar waren und erst nachbestellt werden mussten oder auch gar nicht mehr lieferbar sind. In diesen Fällen finden Sie auf der Rechnung aber auch einen entsprechenden Zusatzvermerk. Sollte ein derartiger Zusatzvermerk fehlen, kann dieser Artikel auf dem Transport verloren gegangen sein (bitte prüfen Sie das Paket auf Hinweise für eine Beschädigung beim Transport) oder es handelt sich um einen Fehler unserer Versandabteilung. Informieren Sie uns bitte umgehend per Email, damit wir das Nötige veranlassen können.

Transportschaden
Trotz sorgfältiger Verpackung lassen sich Transportschäden aufgrund der eingesetzten vollautomatischen Versandsysteme der Spediteure und unsachgemäßer Behandlung nie ganz ausschließen.

Was tun bei Transportschäden?
Alle Artikel werden von unserem Versandpersonal geprüft und sorgfältig verpackt. Sollte trotzdem ein Artikel beschädigt bei Ihnen ankommen, so lassen Sie bitte durch den Paketzustellers eine Schadensbestätigungsmeldung ausstellen. Verdeckte Transportschäden müssen GG-Tools innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Später gemeldete Transportschäden werden durch die Transportunternehmen nicht anerkannt. Prüfen Sie bitte die Ware sofort nach Erhalt. Sollten Beschädigungen aufgetreten sein, rufen Sie uns bitte an: (+49.911.639276). Alternativ können Sie auch eine Email an info@gg-tools.com schicken.

Informieren Sie uns in jedem Fall umgehend über die Beschädigung per Email, Telefon oder Fax.

Telefon: +49.911.639276
Telefax: +49.911.6325805
E-Mail:   info@gg-tools.com

Wir sprechen dann das Nötige mit Ihnen ab. Schicken Sie die Waren auf keinen Fall eigenmächtig zurück, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar sind und Sie als Absender den Beweis erbringen müssen, dass die Schäden nicht bei Rücksendung aufgetreten sind, was im Zweifel schwer nachzuweisen sein wird. Daher möchten wir Sie in Ihrem eigenem Interesse dringend darum bitten, das nachfolgend beschriebene Procedere einzuhalten.

Siehe auch Link 
Rücksendung.

Wenn das Paket über die Deutsche Post (DHL) versendet wurde
Bringen Sie das beschädigte Paket zur nächsten Postfiliale inkl. der Originalkartonage zwecks Protokollierung des Schadens durch einen Postangestellten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Sendung der nächsten Postfiliale vorzuführen, gibt es noch die Möglichkeit den Paketzusteller abzupassen und diesem das Paket inkl. Originalkartonage zu übergeben (gegen Quittung) zwecks Protokollierung durch das Frachtpostzentrum.

Wenn das Paket über GLS versendet wurde
Informieren Sie uns unter der o.a. Nummer oder per Email an: info@gg-tools.com
Bitte beschreiben Sie den aufgetretenen Schaden möglichst exakt und bewahren Sie auf jeden Fall die Ware inkl. der Umverpackung und Originalkartonage zwecks Prüfung des Transportschadens auf. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und ggf. die Abholung der beschädigten Ware veranlassen. 

Meldung eines Post-Transportschadens
Bitte reklamieren Sie die Sendung umgehend bei der Post. (Die Meldefrist für Schäden beträgt in der Regel nur 3-5 Werktage.)
Hierzu müssen Sie die Sendung (Inhalt + Verpackung) zu Ihrer nächstgelegenen Postfiliale mitnehmen und den Schaden aufnehmen lassen.

Wir bitten zu beachten, dass die Post / Speditionsunternehmen die Schadensübernahme gern ablehnen. - Achten Sie bitte daher darauf, was Sie auf dem Schadensformular unterschreiben.

Offensichtlich beschädigte Sendungen
Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung sollten Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit möglich auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. Lassen Sie auf jeden Fall sofort ein Schadensprotokoll aufnehmen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware sondern auch, den äußerlich ordnungsgemäßem Zustand der Versandverpackung ohne erkennbare Mängel. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort im Beisein des Auslieferers die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten oder die Annahme der Sendung wegen Beschädigung verweigern.

Bitte beachten Sie: Ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei äußerlich beschädigten Sendungen hat rechtlich keinerlei Bedeutung.

Verdeckte Transportschäden
Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt. Verdeckte Transportschäden (erkannt nach Annahme der Pakete) müssen uns innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Ware gemeldet werden. Später entdeckte Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung beim Transport zurückzuführen sind, werden von den Versicherungen nicht mehr anerkannt und ersetzt.

Wenn die Sendung äußerlich erkennbar beschädigt war und Sie die Sendung unbeanstandet übernommen haben, wird jegliche Haftung ausgeschlossen und der "Schwarze Peter" liegt bei Ihnen.
War die Sendung nicht äußerlich deutlich erkennbar beschädigt, wird durch Speditionsunternehmen / Post häufig versucht die Schadensbearbeitung mit der Begründung anzulehnen, dass eben wegen der äußerlich nicht erkennbaren Beschädigung kein Transportschaden vorgelegen haben kann. Damit wird indirekt unterstellt, dass in der Regel der Empfänger die Ware beschädigt hat oder aber der Versender absichtlich beschädigte Ware versendet. Suchen Sie in diesen Fällen nach Anzeichen von äußerer Gewalteinwirkung auf dem Paket (leichte Eindruckstellen u.ä.m.) und lassen Sie diese auch von den Mitarbeitern der Post im Schadensprotokoll protokollieren.
Häufig wird auch von den Mitarbeitern der Post / Spedition angekreuzt, dass die Innenverpackung nicht ausreichend gewesen sein soll. Unsere Verpackung hat sich vielfach bewährt und Transportschäden kommen nur höchst selten vor und sind fast ausnahmslos auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen.

Sollten auf dem Formular irgendwelche Vermerke sein, die die ordnungsgemäße Schadensbearbeitung beeinträchtigen, empfehlen wir vor Unterschriftsleistung einen Zusatzvermerk mit einer entsprechenden Gegendarstellung oder Ergänzung auf dem Schadensformular niederschreiben zu lassen oder selbst zu fertigen.

Dieses Procedere ist leider aufwendig und umständlich, jedoch erfordert die Schadensbearbeitung der Spediteure eine solche Handhabung. Trotz bestehender Transportversicherung versuchen diese in der Mehrzahl der Fälle die Schuld auf den Versender oder Empfänger zu verlagern, um nicht leisten zu müssen.